Evangelium nach Johannes 8:5
Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
Und will das Recht der Ehebrecherinnen und Blutvergießerinnen über dich gehen und dein Blut vergießen lassen mit Grimm und Eifer.
Mose aber hat uns im Gesetz geboten, solche zu steinigen; was sagst du?