Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
lieblos, unversöhnlich, Verleumder, unkeusch, wild, ungütig,
den alten Weibern desgleichen, daß sie sich halten wie den Heiligen ziemt, nicht Lästerinnen seien, nicht Weinsäuferinnen, gute Lehrerinnen;